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| Ratgeber |
| Trinkwasserverordnung |
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| Die Trinkwasserverordnung legt die Qualität des
Leitungswassers fest, beispielsweise welche Stoffe in welcher Konzentration enthalten sein
dürfen. Grundlage hierfür sind vor allem die gesundheitlichen Auswirkungen auf den
menschlichen Organismus, die bei einem Langzeitgenuß des Trinkwassers zu erwarten wären.
Dazu wurden für die einzelnen Trinkwasserinhaltsstoffe so genannte Grenzwerte gesetzlich
festgelegt, die für die Wasserwerke eine feste Verbindlichkeit haben. Die Wasserwerke
sind daher verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Wasserinhaltsstoffe zu messen
und zu kontrollieren, dass diese Grenzwerte nicht überschritten werden. |
Die Grenzwerte für die einzelnen im Wasser
enthaltenen Stoffe basieren auf humanmedizinischen Erkenntnissen. Dabei wurde ein
Sicherheitszuschlag berücksichtigt, so dass der Grenzwert laut der Trinkwasser
Verordnung 10 bis 1000 Mal geringer ist als der gesundheitlich unbedenkliche
Erfahrungswert. Das heißt, dass das Vorkommen der 10- bis 1000-fache Menge des jeweiligen
Stoffes noch als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden darf.
Da sich die in dieser Verordnung angegebenen Grenzwerte auf einen Langzeitgenuss beziehen,
sind kurzfristige Überschreitungen im allgemeinen als unbedenklich anzusehen.
Überschreitungen einzelner Grenzwerte können saisonal oder auch regional bedingt sein
und sind unter bestimmten Bedingungen -in einer gewissen Toleranzgrenze- nach amtlicher
Genehmigung zugelassen |
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