- Sie müssen nach der Frucht schmecken, nach der sie benannt
sind. Der Zusatz von anderen Aromastoffen -ausser Vanillin- ist vom Gesetz verboten, im
Gegensatz zu Fruchtsaftlikören. Der Alkoholgehalt muss mindestens 30 Vol.-% betragen. Das
Färben von Fruchtaromalikören ist jedoch statthaft. Dazu werden gebrannter Zucker,
Sandelholz, Safran und Selleriekraut besonders gern verwendet.
- Als Highlight auf einem Dessert mit Obst und Sahne sind sie
bestens geeignet.
- Sie lassen sich pur genießen, man kann sie aber ebenso gut
zum Mixen verwenden.
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