| In der Regel wird hierzulande sämtliches
Schlachtfleisch für den Groß- und Fachhandel in Handelsklassen eingeteilt, die
allerdings im Einzelhandel nicht mehr erkennbar sind. Durch
die Handelsklassen-Verordnung ist vorgeschrieben, dass Rind-, Kalb- und Schweinefleisch
nur nach den gesetzlichen Handelsklassen zum Verkauf angeboten werden darf.
Das Klassifizierungssystem beruht auf zwei
Ordnungsgrößen, der sogenannten Kategorie -Geschlecht, Reifegrad, Gewicht und der
Handelsklasse, welche die Fleischigkeit mit der Fleischigkeitsklasse und den Umfang des
Fettgewebes mit der Fettgewebeklasse charakterisiert. |
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