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| Warenkunde |
Eier
-Kennzeichnungsregelung- |
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Für den Verkauf von Eiern gelten seit dem 1. Januar 2004
genaue Kennzeichnungsregeln. |
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| Den auf den Eiern angebrachten
Kennzeichnungen kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
- die Haltungsform der Henne,
- das europäische Land aus dem das Ei stammt,
- das Bundesland mit den ersten beiden Ziffern,
- die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
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| Das
Mindesthaltbarkeitsdatum sind in der Regel 28 Tage. Ab dem 22. Tag dürfen Eier nicht mehr
in den Verkauf gelangen. Ist kein Legedatum zu erkennen, dann müssen von dem
aufgedruckten Datum, von dem an die Eier kühl aufzubewahren sind, 18 Tage
zurückgerechnet werden, dieses Datum entspricht dem Legetag. 18 Tage lang wirkt der Selbstschutz der Eier,
so dass Salmonellen in dieser Zeit bei Zimmertemperatur nicht in das Ei-Innere gelangen
können. Älltere Eier sind daher immer unbedingt kühl zu lagern |
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Eier |
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