| Hühnereier werden nach der EG-Verordnung in
die Güteklassen A Extra, A, B und C eingeteilt. Eier der Güteklasse A Extra unterliegen den selben
Anforderungen der Handelsklasse A, jedoch ist die Luftkammer weniger als 4mm
hoch. Die Bezeichnung Extra ist höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen bzw. 7.
Tag nach der Verpackung zulässig.
Im Handel werden in der Regel nur Eier der der Güteklasse A
angeboten. Die hochwertigen frischen Eier sind sauber mit unverletzter Schale, nicht
gewaschen oder anderweitig gereinigt. Die Luftkammerhöhe ist maximal 6mm und
unbeweglich, das Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig und frei von fremden
Einlagerungen. Der Dotter ist frei von Ein- oder Auflagerungen fremder Art, der Keim ist
nicht sichtbar entwickelt. Das Ei ist frei von Fremdgeruch.
Bei Handelsklasse B handelt es sich um Eier der
zweiten Wahl mit einer Luftkammerrhöhe bis zu 9 mm und die Schale kann verunreinigt sein.
Eier dieser Klasse tragen eine roten Stempel.
Eier der Handelsklasse C werden industriell
weiterverarbeitet und gelangen nicht in den Verkauf. |