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| Knigge |
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Pünktlichkeitsregeln
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Zu einer Einladung sollte der
Gast immer pünktlich erscheinen. Ist jedoch vorhersehbar, dass man den Zeitpunkt nicht
einhalten kann, dann ist es seine Pflicht den Gastgeber rechtzeitig darüber zu
informieren. Zu spät kommen bedeutet nämlich, den Verlauf eines Festes zu stören.
Allerdings ist ein zu frühes Erscheinen auch nicht gerade höflich, da dies die
Vorbereitungen des Gastgebers stören kann.
Wird der Gast zu einem warmen Essen eingeladen, so muss er auf die Minute pünktlich sein.
Zu einem gesetzten Essen mehr als 30 Minuten zu spät zu kommen ist ausgesprochen
unhöflich, ja geradezu ungezogen und nur mit einem triftigen Grund entschuldbar.
Das gleiche gilt für ein Fest, das mit einer Rede eröffnet wird, aber eine solche Rede
darf nicht länger als 15 Minuten dauern.
Auf manchen Einladungskarten stehen die Kürzel -der lateinischen Sprache entnommen-
"s.t." sine tempore = ohne Zeit, was darauf hinweist, dass der Gast pünktlich
erscheinen soll. Bei "c.t." cum tempore = mit Zeit, ist es dem Gast erlaubt bis
zu einer Viertelstunde -dem sogenannten 'akademische Viertel'- später zu kommen.
Bei einer Abendeinladung kann man bis zu einer Viertelstunde füher oder später
erscheinen.
Bei Cocktailpartys legt der Gastgeber in der Regel eine Anfangszeit fest, die aber für
das Erscheinen der Gäste keineswegs bindend ist. |
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